Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB § 2315 Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil

BGB § 2315 Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil

[ Auszug: (1) Der Pflichtteilsberechtigte hat sich auf den Pflichtteil anrechnen zu lassen, was ihm von dem Erblasser durch Rechtsgeschäft unter Lebenden mit der Bestim ... ]